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Für die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes!

Regina Kittler - Kandidatin im Wahlkreis Biesdorf
Klaus-Jürgen Dahler - Kandidat im Wahlkreis Kaulsdorf-Nord
Heinrich Niemann - Kandidat im Wahlkreis Mahlsdorf/Kaulsdorf

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Siedlungsgebiete von Marzahn-Hellersdorf,

DIE LINKE wird sich für die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes einsetzen! Dieses Ziel hat der Landesparteitag der LINKEN am 27.3.2011 beschlossen.

Viele von Ihnen werden sich fragen, was DIE LINKE. Berlin zu diesem Beschluss geführt hat, obwohl sie selbst in der Koalition für dieses Gesetz stimmte.

Seit seiner Einführung stand das Straßenausbaubeitragsgesetz in der Diskussion und Kritik. Es wurde 2006 beschlossen, um damit die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf zusätzliche Bundesfinanzhilfe zu stützen und Berlin aus der Haushaltsnotlage zu helfen.

Vorher wurde auf Bundesebene argumentiert, dass ein Land, das es sich leistet, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, wie es sie in 14 anderen Bundesländern aber gibt, dass ein solches Land nicht unverschuldet in diese Lage kommt. Länder wie z.B. Bayern, das Milliarden in den Länderfinanzausgleich zahlt und ein Straßenausbaubeitragsgesetz hat, sehen das so. Den entsprechenden Landesgesetzen stimmte übrigens die CDU zu. Die Klage in Karlsruhe ist damals gescheitert!

Nun machte das die Sache für die Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen in Berlin nicht besser, auch nicht für die in Biesdorf, Friedrichsfelde-Ost, Kaulsdorf oder Mahlsdorf. Sie sind nicht reich und viele haben Kredite abzuzahlen.

Der rot-rote Senat hat von Anfang an versucht, Härten zu verhindern, indem z.B. das Erschließungsbeitragsgesetz so geändert wurde, dass Straßen, die 1990 verkehrlich freigegeben waren, als endgültig erschlossen gelten. Die Linksfraktion hat in der BVV von Marzahn-Hellersdorf einen überfraktionellen Beschluss gegen die Einführung des Staßenausbaubeitragsgesetzes erreicht und damit mehrere Novellierungen für die Gesetzesanwendung über das Abgeordnetenhaus im Senat veranlasst.

Unsere wesentlichen Forderungen waren dabei:

Für zum Ausbau vorgesehene Straßen ist ein Nachweis der ständigen Unterhaltung zu erbringen!

Planung und Bau von Straßen müssen mit niedrigen Kosten erfolgen!

Anliegerinnen und Anlieger müssen der geplanten Ausbauvariante mit großer Mehrheit zustimmen!

Ein Ausbau darf nur mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung erfolgen!


An diesen Beschluss haben sich die BVV und das Bezirksamt gehalten!

Wir wollen nicht nur, dass das so bleibt, sondern, dass das Gesetz wieder außer Kraft gesetzt wird! Wir sehen den Erhalt und die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur als eine Gemeinschaftsaufgabe an, die nicht Einzelne tragen können. Die nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz gebauten Anliegerstraßen verlieren nach erfolgtem Ausbau meist ihre bisherige Funktion und dienen damit mehr der Öffentlichkeit als den Anliegerinnen und Anliegern. Die bisher in Berlin nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz gebauten Verkehrsanlagen beweisen, dass der Aufwand für die Planung, Durchführung und Abrechnung kaum durch die zu erzielenden Einnahmen gedeckt wird.

Deshalb fordern wir die Außerkraftsetzung des Straßenausbaubeitragsgesetzes und eine Regelung, die den Neubau und Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur als kommunale Gemeinschaftsaufgabe beinhaltet.