Zum Vorschlag des Berliner Senats, das Gesetz zum Korruptionsregister zu entfristen, erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE, Klaus Lederer:
Im Korruptionsregister wurden seit 2006 über 2.500 Personen und Gesellschaften erfasst, die befristet von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden.
Das von der rot-roten Koalition im Jahr 2006 in Kraft gesetzte Korruptionsregistergesetz hat sich bewährt. Mit diesem Gesetz wurde eine zentrale Informationsstelle etabliert, die eine effektive und gleichzeitig rechtssichere Korruptionsbekämpfung ermöglicht. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der von der rot-roten Koalition gestarteten Initiativen für mehr Transparenz im Handeln der öffentlichen Hand und gegen Filz und Korruption.
DIE LINKE begrüßt daher, dass der Senat vorschlägt, das bis zum Ende des Jahres 2010 befristete Gesetz zu entfristen und so den wirksamen Kampf gegen Korruption fortzusetzen.